
Fachkompetent und gut beraten
In technischen Fragen stehen Ihnen die öffentlich bestellten und öffentlich bestellte Sachverständige im Estrichlegerhandwerk in Baden-Württemberg als Ansprechpartner in technischen Fragen zur Verfügung.
Handwerkskammer Region Stuttgart
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk
Estrich- und Parkettlegermeister
Günter Aufrecht
Auf der Burg 21
74399 Walheim
Tel.: 07143-32740, Mob.: 0172 6316087
Fax: 07143-801743
E-Mail: estrichbau@aufrecht-gmbh.de
www.sachverstaendiger-estrich-belag.de
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk
Estrichlegermeister
Peter Körber
Im Gewerbegebiet 7
73116 Wäschenbeuren
Tel: 07172 – 3298194
Fax: 07172 – 9149872
Mobil: 0151 / 46728244
E-Mail: post@koerber-sachverstaendiger.de
www.koerber-sachverstaendiger.de
Sachverständiger Bituminöse Baustoffe und ihre Anwendung
(Dachabdichtung und Bauwerksabdichtung, Asphaltbeläge) ohne Straßenbau
Dr. rer. nat. Eberhard Braun
Erich-Herion-Straße 21
70736 Fellbach
Tel.: 0711-5781299
Handwerkskammer Heilbronn-Franken
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk
Estrichlegermeister, Staatlich geprüfter Bautechniker, Beton-und Stahlbetonbauer
Walter Böhl
Waiblinger Straße 33
71334 Waiblingen
Tel.: 07151 31629
Fax: 07151 305587
Mob.: 01702736343
E-Mail: walter.boehl@web.de
www.industriebodensachverstaendiger.de
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk
Estrichlegermeister
Claus Breuninger
Im Pfädle 18
74226 Nordheim
Tel.: 07136 970640
Fax: 07136 970643
E-mail: breuninger_gmbh@t-online.de
www.breuninger-fussbodenbau.de
Sachverständiger für das Estrichleger-Handwerk,
Parkettleger-Handwerk und das Bodenleger-Gewerbe
Estrich- und Parkettlegermeister, Betriebswirt des Handwerk
Ruhland Sachverständigenbüro
Michael Ruhland
Jahnstraße 7
97877 Wertheim-Mondfeld
Tel.: 09377 929 591
Fax: 09377 929 593
Mobil: 0151 12145179
Handwerkskammer Karlsruhe
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk
Estrich- und Parkettlegermeister
Bertram Abert
Zeppelinstraße 4
76474 Au am Rhein
Tel.: 07245-7843
Fax: 07245-6389
E-mail: mail@beaplan.de
www.beaplan.de
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk
Estrichlegermeister, Bilanzbuchhalter
Axel Kopf
Im Langenbosch 14
77830 Bühlertal
Tel.: 07223-2 85 96 56
Fax: 07223-744 44
Mobil: 0151-14946531
Handwerkskammer Reutlingen
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk / nur Magnesiaestrich
Fliesen- und Estrichlegermeister
Chini Alexander
Ludwig-Jahn-Strße 25
72250 Freudenstadt
Tel.: 07441-8882-20
Fax: 07441-8882-88
e-mail: a.chini@chini.de
www.chini.de
Handwerkskammer Ulm
Sachverständiger & Gutachter für das Estrich- und Parkettleger-Handwerk und das Bodenlegergewerbe
Parkett- und Estrichlegermeister
Thomas Allmendinger
Virngrundstraße 4
73479 Ellwangen
Telefon: 0 79 61 – 91 92-25
Telefax: 0 79 61 – 91 92-50
Email: info@boden-sachverstaendiger.de
www.boden-sachverstaendiger.de
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk
Estrichlegermeister
Daniel Müller
Bächenstraße 31
88682 Salem-Beuren
Tel.: 07554-8260
Fax 07554-8293
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk
Estrichlegermeister
Walter Fricker
Am Kapellenberg 25
88279 Amtzell
Tel.: 07520-920980
Fax: 07520-920981
Mobil: 0171-2757200
E-Mail: info@af-fussbodentechnik.de
www.af-fussbodentechnik.de
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk
Estrichlegermeister
Uwe Neubauer
Mühlstr. 7
73447 Oberkochen
Tel.: 07364-921482
Fax 07364-410190
Sachverständiger für Asphalt- und Bitumenwerkstoffe
(Gussasphaltbeläge, Bauwerksabdichtung)
Technischer Kaufmann
Werner Dietz
Hauptbüro:
Schlossergasse 6
89077 Ulm
Tel.: 0731-386648
Fax: 0731-9387034
Sachverständiger für Asphalt- und Bitumenwerkstoffe
(Gussasphaltbeläge, Bauwerksabdichtung)
Technischer Kaufmann
Zweigbüro:
Stockholmer Platz 1
70173 Stuttgart
Tel.: 0711-7811747
Fax: 0711-7811501
E-Mail: info@diez-buero.de
www.diez-sachverstaendigenbuero.de
Sachverständiger für Terrazzoböden und Beton-Werkstein
BFG Betonstein- und Terrazzoherstellermeister
Martin Ihle
Seegasse 25
71540 Murrhardt
Tel.: 07192-6607
Fax: 07192-4300
E-mail: ihle.martin@t-online.de
Handwerkskammer Freiburg
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk
Estrichlegermeister
Johannes Dischinger
Estrich und Fußbodenbeläge
Eschbacher Str. 4
79427 Eschbach
Tel.: 07634-5088454
Fax: 07634-5088456
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk
Estrichleger- und Raumausstattermeister
Rolf Lind
Rheinstr. 29
77866 Rheinau-Freistett
Tel.: 07844 810
Fax:07844 2894
Handwerkskammer Mannheim
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk
Estrichlegermeister
Frank Zoller
Bergstraße 223
69469 Weinheim
Tel.: 06201-13301
Fax: 06201-16180
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk und Maurer und Betonbauer-Handwerk
Maurer- und Betonbauermeiste
Mehmet Emin Erdem
Wilhelm-Lehmbruck Weg 19
68163 Mannheim
Tel.: 0621-43179-544
Fax: 0621-43179-545
E-Mail: sv@erdem-expert.de
www.erdem.info
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk
Estrichlegermeister
Georg Kuntner
Schloßstr. 33
69231 Rauenberg
Tel.:06222-61269
Fax: 06222-6639795
Mobil: 0170/ 4436707
Hinweise für angehende öffentlich bestellte Sachverständige
Anregungen, Vorschriften, Grundsätze und andere wichtige Tipps für Sachverständige!
Grundsätze des Bestellverfahrens
- Eingang der Bewerbung und ggf. Führung eines Vorgespräches. Anforderung der vollständigen Bewerbungsunterlagen zur Beurteilung der persönlichen Eignung seitens der Handwerkskammer.
- Anhörung der zuständigen Innung
- Durchführung eines rechtlichen Grundlagenseminars seitens der Handwerkskammer unter der Mitteilung, dass durch den Besuch des Seminars ein Rechtsanspruch auf Bestellung nicht erworben wird.
- Anhörung des Fachverbandes und Durchführung der Überprüfung der besonderen Sachkunde.
Fachliche Beurteilung
- Fachliche Beurteilung durch den Fachverband/ das Fachgremium gemäß den gemeinsam erarbeiteten Durchführungsempfehlungen
- Mitteilung der Bewertung der fachlichen Beurteilung an die zuständige Handwerkskammer.
- Entscheidung durch die Handwerkskammer.
Sofern sich aus 1. und 2. ergibt, dass eine persönliche Eignung nicht vorliegt, wird der Antrag seitens der Handwerkskammer abgelehnt. Nach dem Besuch des rechtlichen Grundlagenseminars wird eine Teilnahmebescheinigung/ ein Prüfungszeugnis erstellt.
Bestellung/ Ablehnung
Direkte Bestellung bzw. Ablehnung durch die Handwerkskammer.
Die persönliche Eignung
Sie umfasst insbesondere
- geordnete Vermögensverhältnisse und persönliche Integrität,
- die Fähigkeit und Bereitschaft zu unparteiischer und gewissenhafter Tätigkeit,
- volle Vertrauenswürdigkeit aufgrund der Gesamtheit der beruflichen und persönlichen Umstände
Die Fähigkeit zu unparteiischer Tätigkeit ist zu messen an dem prozessualen Begriff der „Besorgnis der Befangenheit“. Diese Besorgnis ist immer gegeben, wenn die äußere und innere Unabhängigkeit eines Sachverständigen durch Interessenkollision nicht gewährleistet ist.
Fazit
Nicht nur Fachkompetenz zählt.
- Fachkompetenz
- Individualkompetenz
- Sozialkompetenz
- Methodenkompetenz
Die Überprüfung anhand der Bestellungsvoraussetzungen
- Die besondere Sachkunde als erste Grundvoraussetzung der Sachverständigentätigkeit ist durch geeignete Fachleute in der Regel anhand der fachlichen Bestellungsvoraussetzungen bzw. im Handwerk durch Hinzuziehung des zuständigen Fachverbandes eingehend zu überprüfen. Auch nur geringe Zweifel an der besonderen Sachkunde schließen die öffentliche Bestellung und Vereidigung aus.
- Die persönliche Eignung als zweite Grundvoraussetzung der Sachverständigentätigkeit ist durch geeignete Ermittlungen und Nachweise, insbesondere durch Auskünfte und die Anhörung vertrauenswürdiger Persönlichkeiten sicherzustellen.
Die Pflichten des Sachverständigen
Jeder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hat die sich aus seiner spezifischen Tätigkeit ergebenden Pflichten stets und genau zu erfüllen.
Diese sind insbesondere:
- Unparteiische, unabhängige und objektive Aufgabenerfüllung, auch gegenüber dem privaten Auftraggeber.
- Grundsätzlich für jedermann gegen angemessene Vergütung tätig zu werden.
- Schweigepflicht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Persönliche Gutachtenerstattung bei sorgfältiger Beachtung und Anwendung fachlicher Regeln. - Der Aufgabe entsprechendes Verhalten, insbesondere in Bezug auf andere Tätigkeiten, um dem Ansehen der öffentlich bestellten Sachverständigen gerecht zu werden.
Die Dokumentation der öffentlichen Bestellung nach außen
Diese wird gewährleistet durch
- die Bestellungsurkunde,
- die Verleihung des Rundstempels,
- den Sachverständigenausweis und
- die Führung der Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“.
Vor allem die Verpflichtung zur Führung der strafrechtlich geschützten Bezeichnung und des Rundstempels soll gewährleisten, dass der Öffentlichkeit klar den öffentlich bestellten Sachverständigen im Gegensatz zu anderen erkennen kann und dass sich öffentlich bestellte Sachverständige stets ihrer besonderen Pflichten bewusst sind, wenn sie in dieser Eigenschaft tätig werden.
Das Sachgebiet
Die Bestellung erfolgt für ein bestimmtes, klar abgegrenztes, der besonderen Sachkunde des Sachverständigen entsprechendes Fachgebiet, dessen Umschreibung auch dem Nichtfachmann verständlich sein soll.
Die Betreuung
Die öffentlich bestellten Sachverständigen werden insbesondere durch Informationen, Gelegenheit zur Fortbildung und geeignete Arbeitsunterlagen für ihre Tätigkeit unterstützt.
Vergütung
Dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen steht bei allen Aufträgen eine seiner Leistung entsprechende Vergütung zu, damit seine Unabhängigkeit und Objektivität sichergestellt ist.
Die Aufsicht
Öffentlich bestellte Sachverständige unterliegen in fachlicher und persönlicher Hinsicht der Aufsicht. Beschwerden werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten geprüft und können bis zur Rücknahme der öffentlichen Bestellung führen.
Einheitlichkeit
Die für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zuständigen Stellen treten für Regelungen ein, die die Einheitlichkeit in Verfahren und Inhalt gewährleisten.
To do liste für die Bewerbung zur Sachverständigenprüfung im Estrichlegerhandwerk
- Rechtliches Grundlagenseminar
- Schriftliche Prüfung durch den Fachverband
- Mündliche Prüfung durch den Fachverband
Nachweise
- Bewerbung bei der zuständigen Handwerkskammer
- Antrag und Fragebogen des Fachverbandes
- Rechtliches Grundlagenseminar (Kopie der Teilnahmebescheinigung)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Kopie Meister- und Gesellenbrief, sonst. Zertifikate u. Urkunden

